Ab Montag, dem 21.08.2023, gelten neue Fahrpläne auf den Linien 64 und 65. Sie berücksichtigen die von uns eingereichten Änderungswünsche, um unsere Unterrichts- und Pausenzeiten wieder optimaler gestalten zu können.
Die aktuellen Fahrpläne können hier eingesehen werden:
Hinweise zum Bildungsticket:
Das Landratsamt Görlitz informierte wie folgt:
Update 30.08.2023:
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute, am 29.08.23, hat unser Massenpersonalisierer die noch ausstehenden ca. 6.500 Bildungstickets (oVo / DRB) an die Deutsche Post übergeben. Wir hoffen damit, dass alle Zustellungen bis zum 31.08.23 abgeschlossen sind. Aufgrund des doch knappen Zeitfensters verlängern wir die bisherige Kulanzregelung bis zum 15.09.23. Wir danken noch einmal für Ihr Verständnis für die eingetretene Verzögerung, die so und in dem Maße nicht absehbar war. Sie haben noch kein neues Ticket beantragt? Bitte umgehend nachholen unter: https://www.ov-oberlausitz.de/abo-online
Kulanzregelung BildungsTickets bis 15.09.23 verlängert.
Jedes Kind, welches aktuell ein BildungsTicket hat oder einen entsprechenden Antrag gestellt hat, wird befördert. Das ist die Grundbotschaft des Landkreises Görlitz und des ZVON. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten bei den Herstellern und unpassenden Lieferkonditionen kam es zu Verzögerungen bei der Auslieferung der Chipkarten für das Bildungsticket. Bis die Tickets alle Kunden sicher erreicht haben, gelten in Absprache mit allen Verkehrsunternehmen (DB, ODEG, oVo, DRB, GVB) alle aktuellen Regelungen weiter bis zum 15.09.23:
Die Kunden, die bereits eine (alte) Chipkarte haben, behalten diese. Die Gültigkeit dieser Chipkarte wird so lange verlängert, bis alle Kunden eine neue Chipkarte haben.Kunden, die erstmalig einen Antrag für das BildungsTicket gestellt haben, aber noch keine Chipkarte bekommen haben, können den Nachweis der Antragstellung nutzen.
Weiterhin gilt jeder nutzbare Nachweis (alte Berechtigungen, bisheriges Ticket / Ausweise, usw.) und auch die Glaubhaftmachung „Bezugsberechtigter“ im Rahmen der Kulanz als Nachweis.
Leider verzögert sich die Versendung der noch offenen Bildungsticktes. Wir sind dran, es liegt an der Verfügbarkeit der Karten – seitens des Landkreises und der Busunternehmen waren wir per 19.07. fertig zum Liefern. Deswegen noch mal die Botschaft: – alle Kinder werden befördert – die Unternehmen wissen Bescheid – wenn es Probleme gibt, melden Sie sich bitte direkt bei uns.
UPDATE 14.08.23/28.07.23: BildungsTickets bleiben weiter gültig
Aufgrund von Problemen bei der Chipkartenbeschaffung haben aktuell noch nicht alle BildungsTicket-Kunden eine neue Chipkarte erhalten. Deshalb wird die Gültigkeit der alten Karten verlängert. Und es gelten übergangsweise Sonderregelungen. Jedes Kind, welches aktuell ein BildungsTicket hat oder einen entsprechenden Antrag zum 01.08.23 gestellt hat, wird befördert. Das ist die Grundbotschaft des Landkreises Görlitz und des ZVON. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten bei den Herstellern und unpassenden Lieferkonditionen kommt es zu Verzögerungen bei der Auslieferung der Chipkarten für das Bildungsticket. Der ZVON hat gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen im ZVON-Verbundgebiet dennoch eine Lösung gefunden, Chipkarten zu beschaffen. Zugesagt wurde uns jetzt, dass zu Beginn der KW34 die noch fehlenden Karten für die Massenpersonalisierung durch den Hersteller Plasticart geliefert werden und danach der noch offene Versand starten kann. Bis dahin gelten in Absprache mit allen Verkehrsunternehmen (DB, ODEG, oVo, DRB, GVB) alle aktuellen Regelungen.
Um die Einschränkungen für alle so gering wie möglich zu halten, setzt der Landkreis Görlitz kurzfristig eine kundenfreundliche und einfache Lösung um:
- Die Kunden, die bereits eine (alte) Chipkarte haben, behalten diese. Die Gültigkeit dieser Chipkarte wird so lange verlängert, bis alle Kunden eine neue Chipkarte haben.
- Kunden, die erstmalig einen Antrag für das BildungsTicket gestellt haben, aber noch keine Chipkarte bekommen haben, können den Nachweis der Antragstellung nutzen.
- Weiterhin gilt jeder nutzbare Nachweis (alte Berechtigungen, bisheriges Ticket / Ausweise, usw.) und auch die Glaubhaftmachung „Bezugsberechtigter“ im Rahmen der Kulanz als Nachweis.